Mitglieder des Ortsbeirates

 

Gerhard Moeller, Wendisch Waren (Ortsbeiratsvorsitzender)

Anja Banek, Woosten (Stellvertreterin)

Harald Blum, Wendisch Waren

 

Angelika Klewsaat, Wendisch Waren - ständiger Gast als Stadtvertreter

Ralf Koch, Woosten - ständiger Gast als Stadtvertreter


Aufgaben des Ortsbeirates

(1) Der Ortsbeirat berät die Stadtvertretung und die Bürgermeisterin oderden Bürgermeister in allen für die entsprechenden Ortsteile wichtigen Angelegenheiten. Er wird zu allen Maßnahmen von öffentlichem Interesse zur Stellungnahme aufgefordert.

(2) Der Ortsbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen undEinwohner zu befassen

2. die im Ortsbeiratsbereich tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstigen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs anzuhören.

(3) Die oder der Ortsbeiratsvorsitzende kann Versammlungen der Einwohnerinnen und Einwohner für den Ortsteil einberufen.

(4) Die Ortsteilvertretung hat in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch den Bürgermeister und die Stadtvertretung. Wichtige Angelegenheiten in diesem Sinne sind insbesondere:

1. Aufstellung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der in § 6 des Gebietsänderungsvertrages bezeichneten Vorhaben und Maßnahmen;

2. Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben;

3. Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von Satzungen nach dem BauGB;

4. die Einrichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen;

5. der Ausbau und Umbau sowie die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen;

6. die Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen bzw. deren Erwerb, Anmietung und Pachtung;

7. Änderung von Grenzen des Ortes.

(5) Die oder der Ortbeiratsvorsitzende überbringt Glückwünsche zu Jubiläen und Geburtstagen bis zur Kommunalwahl 2014 entsprechend den Richtlinien der bisherigen Gemeinden.

(6) Weitere Aufgaben, Rechte und Pflichten regelt die Satzung der Ortsbeiräte.

Stand: 12.07.2012


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